Psychotherapie Quittschalle

Ablauf & Kosten

Ablauf

Eine psychotherapeutische Stunde dauert in der Regel 50 Minuten. Die Länge der gesamten Therapie richtet sich nach Ihrem Anliegen und Problemstellung. Eine Kurzzeittherapie umfasst 24 Sitzungen, eine Langzeittherapie kann bis zu 80 Sitzungen umfassen. Was für Sie der geeignete Umfang ist, das vereinbaren wir gemeinsam.
Vor dem Therapiebeginn finden in der Regel probatorische Sitzungen statt. Diese dienen dazu sich kennenzulernen. Sie schauen, ob meine Arbeitsweise für Sie passend ist. Zudem findet eine individuelle Einordnung Ihrer Beschwerden und Problemstellung statt.

kennenlernen

In einem Erstgespräch lernen wir uns gegenseitig kennen und es erfolgt die erste Klärung ihres Anliegens.

Diagnostik & Ziele

Die konkreten Beschwerden und Probleme werden erhoben und die Ziele für die Therapie abgeleitet. Gemeinsam klären wir das weitere Vorgehen.

Therapiephase

Innerhalb der Therapie kommen verschiedene psychotherapeutische Methoden zum Einsatz (z.B. Beobachtungsaufgaben, Experimente, kognitive Umstrukturierung), die Sie zunehmend eigenständig im Alltag anwenden.

Abschluss

Diese Phase dient der Reflexion der Therapie und Überprüfung der Erreichung Ihrer Ziele. 

Kosten

Ich arbeite derzeit in einer psychotherapeutischen Privatpraxis. Ich rechne nach Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ) sowie den aktuellen Abrechnungsempfehlungen zu psychotherapeutischen Leistungen für Privatversicherte (Stand 01.07.2024) ab.  Die Abrechnung ist möglich bei Selbstzahlung sowie bei Privatversicherten, Beihilfeberechtigten und über die Heilfürsorge. Eine direkte Abrechnung über die gesetzlichen Versicherungen ist leider nicht möglich. Allerdings können die Kosten unter besonderen Bedingungen – im Rahmen einer Kostenerstattung – von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

Selbstzahlung

Dies ist die Option mit einem Höchstmaß an Flexibilität. Eine Therapie kann unkompliziert und rasch begonnen werden.

Heilfürsorge

Bundeswehrangehörige und Bundespolizisten sind im Rahmen der Heilfürsorge berechtigt, psychotherapeutische Leistungen in Privatpraxen in Anspruch zu nehmen.

Privatversicherte & Beihilfeberechtigte

Die verschiedenen privaten Versicherungen und die Beihilfe handhaben die Kostenübernahme recht unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich vorab über die Modalitäten.

Gesetzliche Versicherung

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Psychotherapie bei einem approbierten Psychotherapeuten in der Privatpraxis lediglich unter bestimmten Voraussetzungen.

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